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   VG Greifswald, 02.08.2023 - 6 B 689/23 HGW   

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VG Greifswald, 02.08.2023 - 6 B 689/23 HGW (https://dejure.org/2023,19584)
VG Greifswald, Entscheidung vom 02.08.2023 - 6 B 689/23 HGW (https://dejure.org/2023,19584)
VG Greifswald, Entscheidung vom 02. August 2023 - 6 B 689/23 HGW (https://dejure.org/2023,19584)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Art 33 Abs 2 GG, § 9 RPflG 1969, Nr 7.3.1 VVMV203000JM20140217SF
    Anlassbeurteilung eines Rechtspflegers; sachlichen Unabhängigkeit; Festlegung des Beurteilungszeitraums

 
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  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus VG Greifswald, 02.08.2023 - 6 B 689/23
    Die Systematik der Beurteilungsrichtlinie spricht vielmehr dafür, dass dem Anliegen einer größtmöglichen Aktualität gegenüber einer bestmöglichen Vergleichbarkeit und dem Interesse an einer Begrenzung des durch Anlassbeurteilungen bewirkten zusätzlichen Arbeitsaufwands jedenfalls keine vorrangige Bedeutung beigemessen wird (vgl. zu dem Ausgleich der insofern widerstreitenden Interessen BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1/18 -, BVerwGE 165, 305-331, juris Rn. 43 ff.).

    So wird eine höchstmögliche Vergleichbarkeit gewährleistet (BVerwG, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - 2 A 2/10 -, juris Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1/18 -, BVerwGE 165, 305-331, juris Rn. 41).

    Dem steht auch nicht entgegen, wenn im Einzelfall eine Regelbeurteilung aktualisierungsbedürftig geworden ist, weil der Beamte nach dem Beurteilungsstichtag über einen erheblichen Zeitraum wesentlich andere Aufgaben wahrgenommen hat, und infolgedessen eine Anlassbeurteilung für einen späteren Zeitpunkt erstellt werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1/18 -, BVerwGE 165, 305-331, juris Rn. 37 ff.).

  • VG Potsdam, 26.09.2012 - 2 K 1777/10

    Abänderung der Beurteilung

    Auszug aus VG Greifswald, 02.08.2023 - 6 B 689/23
    Aus der sachlichen Unabhängigkeit der Rechtspfleger folgt, dass diesen bei Erledigung der ihnen gemäß § 3 RPflG übertragenen Geschäfte weder im Einzelfall noch durch allgemeine Dienstvorschriften Weisungen erteilt werden dürfen, mit denen vorgeschrieben wird, auf welche Weise sie ihre rechtsanwendende Tätigkeit ausüben und welche Entscheidung zu treffen ist (BVerwG, Urteil vom 30. März 2006 - 2 C 41/04 -, BVerwGE 125, 365-369, juris; VG Potsdam, Urteil vom 26. September 2012 - 2 K 1777/10 -, juris Rn. 27).

    Zulässig ist hingegen die Beurteilung der Arbeitsweise, soweit sie die Sicherung des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs oder die Amtsführung jenseits des Kernbereich der rechtsanwendenden Tätigkeit betrifft, etwa die Feststellung, der Rechtspfleger habe sein Arbeitspensum unzureichend oder nur unvollständig bewältigt (vgl. VG Potsdam, Urteil vom 26. September 2012 - 2 K 1777/10 -, juris Rn. 33; VG Braunschweig, Urteil vom 27. April 2004 - 7 A 14/04 -, juris Rn. 36).

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

    Auszug aus VG Greifswald, 02.08.2023 - 6 B 689/23
    So wird eine höchstmögliche Vergleichbarkeit gewährleistet (BVerwG, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - 2 A 2/10 -, juris Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1/18 -, BVerwGE 165, 305-331, juris Rn. 41).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Greifswald, 02.08.2023 - 6 B 689/23
    Würden sie besetzt werden, gäbe es im Bezirk des Landgerichtsbezirks Neubrandenburg keine freie Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 mehr, die der Antragsteller besetzen könnte, womit sein Bewerbungsverfahrensanspruch wegen des Grundsatzes der Ämterstabilität (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 -, BVerwGE 138, 102-122, juris Rn. 27) vereitelt wäre.
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus VG Greifswald, 02.08.2023 - 6 B 689/23
    Dies beruht auf der Annahme, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten im höheren Statusamt regelmäßig besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, weil an einen Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, BVerfGK 20, 77-84, juris Rn. 13; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, BVerfGK 10, 474-482, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Greifswald, 02.08.2023 - 6 B 689/23
    Soweit der Antragsteller unter Verweis auf das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 -, BVerwGE 145, 112-122) zudem anführt, die Anlassbeurteilung dürfe die vorherige Regelbeurteilung lediglich fortentwickeln und insbesondere keine erheblichen Änderungen im Vergleich zu dieser enthalten, verkennt er die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Greifswald, 02.08.2023 - 6 B 689/23
    Ob dem Antragsteller in einer neu zu erstellenden Anlassbeurteilung und darauf aufbauend in einer neuen Eignungsprognose jedoch eine derart erheblich bessere Beurteilung erhält, dass er in die Auswahl unter Leistungsgesichtspunkten einzubeziehen wäre, kann durch das Gericht nicht abschließend beurteilt und daher nicht ausgeschlossen werden (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13 f.).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Greifswald, 02.08.2023 - 6 B 689/23
    Dies beruht auf der Annahme, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten im höheren Statusamt regelmäßig besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, weil an einen Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, BVerfGK 20, 77-84, juris Rn. 13; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, BVerfGK 10, 474-482, juris Rn. 15).
  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 283/05

    Abgabe der Negativerklärung der Vertretungsorgane bei einem Formwechsel;

    Auszug aus VG Greifswald, 02.08.2023 - 6 B 689/23
    Ungeachtet der zweifelhaften Frage, ob ein derartiger von § 9 RPflG oder der BeurtRL RPfl M-V nicht vorgesehener Ausnahmetatbestand überhaupt anzunehmen ist (vgl. - den Sorgfaltsmaßstab für Amtshaftungsansprüche betreffend - BGH, Urteil vom 5. Oktober 2006 - III ZR 283/05 -, juris Rn. 20; BGH, Versäumnisurteil vom 22. Januar 2009 - III ZR 172/08 -, juris Rn. 13), ist das Vorgehen des Antragstellers jedenfalls nicht offenkundig unvertretbar.
  • BGH, 22.01.2009 - III ZR 172/08

    Umfang des Schutzes eines Vollstreckungsgläubigers durch die Amtspflicht eines

    Auszug aus VG Greifswald, 02.08.2023 - 6 B 689/23
    Ungeachtet der zweifelhaften Frage, ob ein derartiger von § 9 RPflG oder der BeurtRL RPfl M-V nicht vorgesehener Ausnahmetatbestand überhaupt anzunehmen ist (vgl. - den Sorgfaltsmaßstab für Amtshaftungsansprüche betreffend - BGH, Urteil vom 5. Oktober 2006 - III ZR 283/05 -, juris Rn. 20; BGH, Versäumnisurteil vom 22. Januar 2009 - III ZR 172/08 -, juris Rn. 13), ist das Vorgehen des Antragstellers jedenfalls nicht offenkundig unvertretbar.
  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 A 6.19

    Regelbeurteilung; Zulässigkeit einer Anlassbeurteilung; Änderung der dienstlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2017 - 6 B 1112/17

    Bestimmung des Zeitraums einer dienstlichen Anlassbeurteilung im Wege der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - 6 A 3373/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung betreffend die Neuerstellung einer dienstlichen

  • VG Greifswald, 22.02.2023 - 6 B 1343/22

    Anforderungen an Anlassbeurteilungen

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

  • BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15

    Verletzung der Rechte des Beschwerdeführers aus Art. 33 Abs. 2 GG aufgrund

  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 41.04

    Arbeitszeit; Dienststunden; Gehorsamspflicht; Gewaltentrennung; gleitende

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1999 - 6 A 3593/98

    Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung eines Polizisten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1999 - 6 A 3599/98
  • BVerwG, 16.05.1991 - 2 A 4.90

    Dienstliche Beurteilung beim BND - Beschränkte gerichtliche Nachprüfbarkeit -

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.12.2002 - 2 L 102/00
  • VG Braunschweig, 27.04.2004 - 7 A 14/04

    Abgestufte Bewertung; Besorgnis der Befangenheit; Beurteilungsrichtlinie;

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